Provision für Tippgeber Ihr Immobilien-Tipp wird belohnt
Zitat "Lieber eine Stunde über Geld nachdenken als einen Monat dafür zu arbeiten"
Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Für unsere vorgemerkten Kunden suchen wir 1-5 ZKB Wohnungen + Häuser in München und im Landkreis Bayern.
Bei der angespannten Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt haben wir uns entschlossen für Tippgeber eine Prämie zu zahlen, um für unsere Kunden entsprechende Wohnungen und Häuser zu finden.
Bei der angespannten Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt haben wir uns entschlossen für Tippgeber eine Prämie zu zahlen, um für unsere Kunden entsprechende Wohnungen und Häuser zu finden.
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie uns. Wir belohnen Ihren Tipp - wenn er zu einem Abschluss führt - mit 10 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).
Als Beispiel:
Der Kaufpreis der Immobilie beträgt 500.000,- Euro
Der Kaufpreis der Immobilie beträgt 500.000,- Euro
Wir erhalten eine Provision vom Verkäufer mit 3,57 % (Inkl. MwSt.)
also 15.000,- Euro Netto und 2850,- Euro MwSt.
Wir erhalten eine Provision vom Käufer mit 3,57 % (Inkl. MwSt.)
also 15.000,- Euro Netto und 2850,- Euro MwSt.
also 15.000,- Euro Netto und 2850,- Euro MwSt.
Wir erhalten eine Provision vom Käufer mit 3,57 % (Inkl. MwSt.)
also 15.000,- Euro Netto und 2850,- Euro MwSt.
Von der Netto-Provision, also 30.000,- Euro erhalten Sie Ihre Tipp-Provision
von 10%, also 3000,- Euro (ohne Mwst.) nachdem unterzeichneten Kaufvertrag.
von 10%, also 3000,- Euro (ohne Mwst.) nachdem unterzeichneten Kaufvertrag.
Wir weisen daraufhin das die Verkäuferprovision zwischen 0% und 3,57% abweichen kann (Je nach Immobilienobjekt und Vertragsgestaltung mit dem Verkäufer) Im besten Fall also 3000,- Euro.
Garantiert ist aber für Sie immer mindestens die Käuferprovision also in diesem Beispiel 1500,- Euro.
Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:- 111 Immobilien kennt das Objekt nicht.
- Das Objekt liegt in der Region München (und Umkreis) oder in Bayern.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vom Eigentümer vor.
- Der Eigentümer möchte nicht selbst verkaufen.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.

Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
